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Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH

Mit dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen und am 5. März 2021 vom Bundesrat gebilligten Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurden wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden festgelegt. 

Beim Neubau und größeren Renovierungen müssen Wohn- und Nichtwohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Elektroinstallationsrohren (Leerrohren) zur Aufnahme der Energieversorgungs- und Datenleitungen ausgestattet werden, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird. Diese verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen muss für Wohngebäude ab fünf Stellplätzen für jeden Stellplatz und für Nichtwohngebäude ab sechs Stellplätzen für jeden dritten Stellplatz erfolgen. Zusätzlich muss in Nichtwohngebäuden mindestens ein Anschluss für das Laden eines Elektrofahrzeugs (Ladepunkt) errichtet werden. 

Ein- und Zweifamilienhäuser, und damit rund 40 Prozent aller neu gebauten Wohnungen, sind von den Vorgaben demnach nicht betroffen, wenn sie über weniger als fünf Stellplätze verfügen. Da immer mehr Elektrofahrzeuge genutzt werden und etwa 85 Prozent der Ladevorgänge im privaten Bereich stattfinden, empfiehlt die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. die vorbereitende Ladeinfrastruktur auch bei Neubauten mit weniger Stellplätzen zu berücksichtigen. Wird ein Gebäude umfassend saniert, sollte die Ladeinfrastruktur ebenso nicht unter den Tisch fallen. Nur so kann das volle Potenzial von privater Ladeinfrastruktur ausgeschöpft und die finanzielle Belastung für den Ausbau begrenzt werden. Für eine spätere Nachrüstung fallen im Einfamilienhaus Kosten von etwa 2.000 Euro an. Hierbei sind ein zusätzlicher Zählerplatz, das Liefern und Verlegen des Installationsrohres und des Kabels sowie die Bohrungen durch diverse Wände und Decken berücksichtigt. Da je nach Einzelfall weitere Arbeiten erforderlich sind, können Zusatzkosten anfallen. Erfolgen die vorbereitenden Maßnahmen hingegen bereits im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme, können die auftretenden Kosten auf circa ein Viertel reduziert werden.

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